EnergieausweiseEnergieausweisberechnung für Wohngebäude (Wohnungen, Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, …) sowie Nicht-Wohngebäude (z.B. Büros) Ihrer Immobilie. Gemäß Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) 2012 sind Eigentümer von Immobilien im Zuge von Neubauten, Umbauten, Sanierungen, Vermietung oder Verkauf Ihrer Immobilie verpflichtet einen Energieausweis vorzulegen. Die Berechnung basiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
Die Gültigkeit des Energieausweises beträgt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. ![]() |
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