Maßnahmen laut BauKGgemäß Baustellenkoordinationsgesetz (BauKG), sowie ÖNORM B 2107 1-3, Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) und Arbeitnehmer-Schutzgesetz (AschG).
Beim BauKG handelt es sich um eine Verpflichtung seitens des Bauherrn!Die wenigsten Bauherrn wissen, dass sie im Zuge des Bauvorhabens zur Einhaltung des Baustellenkoordinationsgesetz (BauKG) angehalten sind und bei Nichtbeachtung mit Strafzahlungen konfrontiert werden können. |
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