Maßnahmen laut BauKG

gemäß Baustellenkoordinationsgesetz (BauKG), sowie ÖNORM B 2107 1-3, Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) und Arbeitnehmer-Schutzgesetz (AschG).                    
Die Leistungen beinhalten die Tätigkeiten der Planungskoordination und der Baustellenkoordination.

  • Erstellen der Vorankündigung beim zuständigen Arbeitsinspektorat
  • Erstellen eines SIGE-Plans nach Bauzeitplänen vom Bauherrn/Projektleiter
  • Unterlage für spätere Arbeiten
  • Baustellenbegehungen inkl. Protokollierung

Beim BauKG handelt es sich um eine Verpflichtung seitens des Bauherrn!

Die wenigsten Bauherrn wissen, dass sie im Zuge des Bauvorhabens zur Einhaltung des Baustellenkoordinationsgesetz (BauKG) angehalten sind und bei Nichtbeachtung mit Strafzahlungen konfrontiert werden können.

 
Redboxx - Planung & Baumanagement e.U.
Bmst. Dipl.-Ing. Konrad Gressenbauer
Aichbergerweg 25, A-4040 Lichtenberg

+43 (0) 660 390 1965

office [at] redboxx.at